Prüfung von Arbeitsmitteln
Ohne regelmäßige Inspektion und Prüfung können viele Arbeitsmittel zu einer Gefahr für die Mitarbeiter werden. Durch langjährige Nutzung verändern sich Materialien, Verschleiß setzt ein und die Qualität lässt nach. Der arbeitssichere Zustand von Arbeitsmitteln kann so verloren gehen.
Aus diesem Grund ist die jährliche Prüfung von bestimmten Arbeitsmitteln durch eine sachkundige Person gesetzlich vorgeschrieben! Grundlage hierfür ist §3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung.
Unsere zertifizierten Fachkräfte prüfen Ihre Arbeitsmittel kostengünstig, rechtssicher und schnell – auch direkt bei Ihnen vor Ort!
Unsere Service-Leistung für Sie
Zu unseren Service-Komplett-Angebot gehört neben der fachgerechten Prüfung:
- Vergabe einer Prüfplakette auf jedem Prüfobjekt, mit eindeutiger Kennzeichnung des Prüftermins
- Erstellen eines Prüfprotokolls je Prüfobjekt (Beleg z.B. für die Berufsgenossenschaft)
- Beschaffung und Ersatz von evtl. benötigten Ersatzteilen
Unsere verschiedenen Prüfungs-Angebote finden Sie hier:
Regalanlagen
Gemäß DGUV Regel 108-007
Leitern und Tritte
Gemäß DGUV Information 208-016
E-Check für Kleingeräte
Gemäß DGUV Vorschrift 3
PSA gegen Absturz
Gemäß DGUV Regel 112-198
Anschlag- und Lastenaufnahmemittel
Gemäß DGUV Regel 100-500
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