Ohne regelmäßige Inspektion und Prüfung können viele Arbeitsmittel zu einer Gefahr für die Mitarbeiter werden. Durch langjährige Nutzung verändern sich Materialien, Verschleiß setzt ein und die Qualität lässt nach. Der arbeitssichere Zustand von Arbeitsmitteln kann so verloren gehen.
Aus diesem Grund ist die jährliche Prüfung von bestimmten Arbeitsmitteln durch eine sachkundige Person gesetzlich vorgeschrieben! Grundlage hierfür ist §3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung.