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Schulungspflicht für PU-Produkte

Am 4. August 2020 wurde eine neue Beschränkung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese zielt auf die Sensibilisierung der Atemwege und Haut ab, die durch Diisocyanate verursacht werden können, und fordert eine Schulung vor der Verwendung entsprechender Produkte, die Diisocyanate enthalten.

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden neue Schulungsanforderungen für gewerbliche und industrielle Anwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat >0,1 % ab dem 24. August 2023, und danach alle fünf Jahre, verbindlich.

Sie gelangen über unsere Lieferanten zur Trainingswebseite und können mit den angegebenen Gutscheincodes kostenfrei am Training teilnehmen.
Die Schulung ist Herstellerunabhängig und ist ideal für typische Anwendungen von PU-Dichtstoffen, -Schaumstoffen und -Klebstoffen in kleinen Verpackungen (wie Kartuschen, Folienbeutel oder PU-Schaumdosen).

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